Das Bundestagswahlrecht regelt die Wahl der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Nach den in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) festgelegten Wahlrechtsgrundsätzen ist die Wahl allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Das konkrete Wahlsystem wird hingegen durch ein einfaches Gesetz, das Bundeswahlgesetz, bestimmt. Viele Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes werden ihrerseits in der Bundeswahlordnung konkretisiert.
Typisch für das deutsche Bundestagswahlrecht ist die Verbindung von Wahlkreiswahl und Listenwahl. Wähler haben zwei Stimmen, eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis und eine für die Landesliste einer Partei. Die Zweitstimme ist entscheidend für den Anteil einer Partei an den Bundestagsmandaten. Gewonnene Wahlkreismandate werden damit verrechnet.